Vorbemerkung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen der K.-H. Meyer-Koldingen GmbH & Co. KG und der mit ihr verbundenen Unternehmen der MeyerKoldingen Gruppe (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Sofern einem Angebot oder Auftrag gesonderte AGB oder Leistungsbeschreibungen beigefügt sind, gehen diese im Zweifel den vorliegenden Website-AGB vor.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Spezial- und Schwertransporte, Disposition und damit verbundene Nebenleistungen sowie für die Vermietung von Wegebau-Material (insbesondere Baggermatten und Stahlplatten) einschließlich Transport, Auf- und Abbau und damit zusammenhängender Leistungen. Digitale Services (LOGIT) können gesonderten Nutzungsbedingungen unterliegen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Leistungsbeginn nach Beauftragung zustande.
Angaben zu Terminen, Mengen, Maßen und Genehmigungen stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit und der behördlichen Zulässigkeit.
3. Leistungen Spezialtransporte
Der Auftragnehmer erbringt Transportleistungen nach Maßgabe der Auftragsbestätigung. Dazu können gehören: Disposition, Fahrzeugbereitstellung, Genehmigungen, Begleitung, Verladung und Ladungssicherung sowie auf Wunsch Zwischenlagerung am Standort Pattensen.
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit (Abmessungen, Gewicht, Besonderheiten der Ladung, Zeitfenster, Zugangswege, Ansprechpartner). Änderungen nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
4. Leistungen Mobiler Wegebau
Vermietet werden Baggermatten und Stahlplatten sowie zugehörige Services (Beratung, Anlieferung, Auf- und Abbau, Abholung). Das Material bleibt Eigentum des Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Eigentümers. Der Auftraggeber behandelt das Material pfleglich und setzt es nur bestimmungsgemäß ein.
Mietzeiten werden taggenau erfasst und abgerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Beschädigungen, Verlust oder übermäßigen Verschleiß trägt der Auftraggeber, soweit er sie zu vertreten hat.
5. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrten, Standflächen und Arbeitsbereiche für Fahrzeuge und Equipment geeignet und freigegeben sind. Er holt erforderliche Zustimmungen Dritter (Grundstück, Baustelle, Behörden) ein, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen (Wartezeiten, Umbauten, zusätzliche Genehmigungen, erneute Anfahrten) werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Termine und höhere Gewalt
Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, extreme Witterung, Verkehrseinschränkungen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Für Transportleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere HGB) sowie etwaig vereinbarte besondere Transportbedingungen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält die für seinen Betrieb üblichen Versicherungen. Weitergehenden Versicherungsschutz (z. B. All-Risk für besonders werthaltige Güter) vereinbaren die Parteien gesondert.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist Pattensen, soweit gesetzlich zulässig. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026 · Kontakt: info@meyer-koldingen.de · +49 (0) 5101 1009 0